AGB

§ 1 Präambel 
Allen Leistungen der Hüsges Gruppe liegen diese Vertragsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Auftragserteilung 
1. Die Aufträge sind für die Hüsges Gruppe erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hierunter fallen insbesondere Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern der Hüsges Gruppe sowie der von der Hüsges Gruppe eingeschalteten Sachverständigen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Bestellt der Auftraggeber die Leistung der Hüsges Gruppe auf dem elektronischen Wege, wird die Hüsges Gruppe den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Hüsges Gruppe gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Widerrufsklausel für Verbraucher
1. Ist der Auftraggeber Verbraucher gemäß § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Hüsges GmbH, Zentrale Willich, Halskestraße 20, 47877 Willich, oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die Hüsges Gruppe behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Der Auftraggeber veranlasst die Ausführung der Leistung/Durchführung der Leistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung zur Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der Auftraggeber die von Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist, ist dies als Zustimmung zur Ausführung anzusehen. Sobald die Hüsges Gruppe mit der Ausführung durch Verarbeitung der Daten begonnen hat, erlischt das Widerrufsrecht.

§ 4 Leistungen
1. Die Hüsges Gruppe wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.

2. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Leistung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und die Hüsges Gruppe hierüber informieren.

3. Der Umfang der von der Hüsges Gruppe zu erbringenden Leistungen wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei doch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

§ 5 Auftraggeberpflichten 
1. Der Auftraggeber hat der Hüsges Gruppe alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können, aufmerksam zu machen.

3. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 gehen auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht die Hüsges Gruppe ein Mitverschulden betrifft.

§ 6 Geheimhaltung 

1. Die Hüsges Gruppe kann von den schriftlichen Unterlagen, die der Hüsges Gruppe zur Einsicht überlassen werden oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.

2. An den erbrachten Dienstleistungen hält sich die Hüsges Gruppe die Urheberrechte ausdrücklich vor.

3. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistung von der Hüsges Gruppe schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrag erstellte Gutachten der Hüsges Gruppe bzw. die von der Hüsges Gruppe erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen 

1. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung, zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zu Zahlung fällig.

2. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann die Hüsges Gruppe vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen der Hüsges Gruppe im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die Hüsges Gruppe ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden der Hüsges-Gruppe wesentlich niedriger ist.

4. Sollten der Hüsges Gruppe Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist die Hüsges Gruppe berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann die Hüsges Gruppe in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftaggeber weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

5. Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von der Hüsges Gruppe erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so hat die Hüsges Gruppe das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.

§ 8 Aufrechnung/Zurückhaltungsverbot 

Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

§ 9 Fristen 

Die Auftragsfristen der Hüsges Gruppe sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 10 Kündigung 

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen geschlossen.

2. Ein wichtiger Grund für die Hüsges Gruppe zur Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens/der Leistung der Hüsges Gruppe zu verfälschen. Wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

§ 11 Gewährleistung 

1. Soweit die Hüsges Gruppe Dienstleistungen erbringt, sind sich die Parteien darüber einig, dass die Hüsges Gruppe keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung sich daraus ergebene notwendige Entscheidungen zu treffen.

2. Ansonsten kann die Hüsges Gruppe bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Hüsges Gruppe durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung).

3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängel, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

4. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.


§ 12 Haftung 

1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Hüsges Gruppe nur, wenn die Hüsges Gruppe, der gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn die Hüsges Gruppe oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht der Hüsges Gruppe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der Hüsges Gruppe auf folgende Versicherungssummen begrenzt:

–           500.000,00 € für Sachschäden
–           250.000,00 € für Vermögensschäden

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hüsges Gruppe auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Hüsges Gruppe beruhen, sowie für Schäden auf Grund schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für welche die Hüsges Gruppe aufkommen muss, unverzüglich der Hüsges Gruppe schriftlich anzuzeigen.

5. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Hüsges Gruppe ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Hüsges Gruppe.

§ 13 Schlussbestimmungen 

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der Hüsges Gruppe.

2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Hüsges Gruppe, soweit der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Hüsges Gruppe verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.              (Stand November 2009)